Die Bundetierärztekammer e.V. hebt die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ab dem 22.11.2022 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden ab dem 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig. 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist.

Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden. § 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

Der Tierarzt – Dr. Karim Montasser klärt per Video auf!

Wie wirken sich die Erhöhungen der GOT auf unseren Betrieb aus?

Als private Klinikbetreiber möchten wir den Übergang von der alten auf die neue GOT so angenehm wie möglich machen. Wir arbeiten mit Herz und Verstand und möchten das Leben des Tieres in den Vordergrund stellen. Dennoch gibt es bei der neuen GOT Bereiche, die wir als Klinikbetreiber fest mittragen müssen und auch möchten. Wir machen dies jedoch auf sehr moderate Art und Weise und glauben und hoffen, dass wir mit unserer neuen Preisstruktur Sie als Kunden weiterhin zu uns zählen dürfen.

Im Zuge dieser GOT Anpassung haben sich die Verdienste unsere Tiermedizinischen Fachangestellten zu Recht enorm verbessert. Das wird uns in der Zukunft helfen noch mehr engagierte und tolle Mitarbeiter zu finden und diesen tollen Job wieder zukunftssicher zu gestalten. Wir sind diese Anpassung in allen Bereichen vollumfänglich mitgegangen. Nebenbei sind für uns als Klinik die Kosten für Stroh, Heu, Energie und Versicherungen enorm gestiegen. Diese nun steigenden GOT Leistungen decken einen Teil dieser Kosten.

Das Wesentliche – unsere medizinische Arbeit – verlieren wir nicht aus den Augen und stellen das Leben Ihrer Tiere in den Mittelpunkt. Weiterhin geben wir gemeinsam jeden Tag das Beste um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Pferde zu stärken.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihr Team von der Pferdeklinik am Kottenforst

Carsten Rohde

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