„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Liebe Pferdebesitzer,
die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärtztegebührenordnung (GOT) wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 6, Seite 158, verkündet. Die neuen Richtlinien zur „Notdienstgebühr“ entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Patientenbesitzer.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Pferdeklinik am Kottenforst
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